Moin Moin,
ich frage mich, warum ein Co-Leader einer Gilde nicht auch Rechte zum Werbung machen hat.
Bei der Stadtführung gibt es ja auch einen Stadtherren (Gildenleiter) und einen 2. Stadtherren ( Co-Leiter). In einer Stadt darf der 2. Stadtherr ja ebenfalls Werbung für seine Stadt machen.
Ich denke die Vertragsunterzeichnung sollte weiterhin nur dem Gildenleiter möglich sein. Aber Werbung für die Gilde sollte meiner Meinung nach auch die rechte Hand des Gildenleiters machen dürfen.
Lieben Gruß
ToRa2520
Frage zu den Gildenregeln
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Nur wer Erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch!
Heyho ToRa2520,
ich hatte auch schon darüber Nachgedacht dieselbe Frage im Forum zu stellen, aber da warst du wohl schneller als ich. ^^
Ich finde die Idee verständlicher Weise auch gut. Wenn ich mich recht erinnere dann konnte früher auch jeder für eine Gilde Werbung machen, bis dass dann Überhand genommen hat und Leiter einer Gilde Spieler dafür bezahlt haben, wenn sie ihren Handelsspruch dafür benutzten, für deren Gilde Werbung zu schalten. Das kann natürlich nicht funktionieren.
Aber ich denke eine "Regellockerung" wie ich es nennen würde, wäre vielleicht gar nicht so schlecht. So das zwar immer noch nicht alle Mitglieder der Gilde werben dürfen aber zumindest Leiter und Co-Leiter.
Eventuell wäre es dann auch Sinnvoll den Co-Leiter einer Gilde in die bisherigen Regeln aufzunehmen z.B. dass es nur einen Co-Leiter geben darf, denn sonst könnte man ja zwei oder drei Spieler als Co-Leiter eintragen und dann können auf einmal wieder fast alle Werbung machen.
Trotzdem bin ich davon überzeugt, dass diese Idee eine tolle Änderung darbieten würde
ich hatte auch schon darüber Nachgedacht dieselbe Frage im Forum zu stellen, aber da warst du wohl schneller als ich. ^^
Ich finde die Idee verständlicher Weise auch gut. Wenn ich mich recht erinnere dann konnte früher auch jeder für eine Gilde Werbung machen, bis dass dann Überhand genommen hat und Leiter einer Gilde Spieler dafür bezahlt haben, wenn sie ihren Handelsspruch dafür benutzten, für deren Gilde Werbung zu schalten. Das kann natürlich nicht funktionieren.
Aber ich denke eine "Regellockerung" wie ich es nennen würde, wäre vielleicht gar nicht so schlecht. So das zwar immer noch nicht alle Mitglieder der Gilde werben dürfen aber zumindest Leiter und Co-Leiter.
Eventuell wäre es dann auch Sinnvoll den Co-Leiter einer Gilde in die bisherigen Regeln aufzunehmen z.B. dass es nur einen Co-Leiter geben darf, denn sonst könnte man ja zwei oder drei Spieler als Co-Leiter eintragen und dann können auf einmal wieder fast alle Werbung machen.
Trotzdem bin ich davon überzeugt, dass diese Idee eine tolle Änderung darbieten würde
Mit freundlichen Grüßen
Vielor | Mit dem Blick nach vorn!
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Hallöchen auch,
ich bin in keiner Gilde und führe keine Gilde, aber eine Meinung hab ich trotzdem!
Zum einen gibt es offiziell keinen "Co-Leader".
Zum zweiten könnte dann ein Gildenleiter ja auch zwei oder drei gleichberechtige Vertreter benennen - alle mit Werbungsrechten?
Und zum dritten und für mich wichtigsten Punkt: Im Chat läuft schon so viel Werbung, nicht nur von den Stadtteams, auch von den Spielern ohne Sonderfunktion, das ist jetzt schon an der Grenze des erträglichen!
Gute Gilden erwerben sich ihren Ruf durch gute Arbeit - das sieht man auch zur Genüge in den entsprechenden Forenbeiträgen!
Ich denke, daß es hier wirklich keine Änderung braucht!
Gruß Cremi
ich bin in keiner Gilde und führe keine Gilde, aber eine Meinung hab ich trotzdem!
Zum einen gibt es offiziell keinen "Co-Leader".
Zum zweiten könnte dann ein Gildenleiter ja auch zwei oder drei gleichberechtige Vertreter benennen - alle mit Werbungsrechten?
Und zum dritten und für mich wichtigsten Punkt: Im Chat läuft schon so viel Werbung, nicht nur von den Stadtteams, auch von den Spielern ohne Sonderfunktion, das ist jetzt schon an der Grenze des erträglichen!
Gute Gilden erwerben sich ihren Ruf durch gute Arbeit - das sieht man auch zur Genüge in den entsprechenden Forenbeiträgen!
Ich denke, daß es hier wirklich keine Änderung braucht!
Gruß Cremi
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[quote='Cremifant','https://forum.eldercraft.de/index.php/T ... #post86839']Zum zweiten könnte dann ein Gildenleiter ja auch zwei oder drei gleichberechtige Vertreter benennen - alle mit Werbungsrechten?
[/quote]Da wäre dann natürlich eine feste Regel notwendig, dass es nur einen Co-Leader geben kann - versteht sich doch von selbst.
[/quote]Da wäre dann natürlich eine feste Regel notwendig, dass es nur einen Co-Leader geben kann - versteht sich doch von selbst.
Nur wer Erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch!
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Hallo,
Eine solche Diskussion hatten wir schon einmal. Wenn man in der Suchfunktion in allen Foren durchsucht, und die Wörter „Stellvertreter Werbung“ eingibt, gelangt man auch sehr einfach auf dieses Thema [ilink]index.php/Thread/9749-Vorschlag-Regelanpassung-bezüglich-Gilden/?pageNo=1[/ilink].
Ich verweise also mal darauf und dann wird klar, dass wir den Vorschlag erstmal nicht umsetzen werden, da wir momentan zu viele andere wichtiger Dinge haben.
Mit freundlichem Gruß
InOMatrix_MC
Eine solche Diskussion hatten wir schon einmal. Wenn man in der Suchfunktion in allen Foren durchsucht, und die Wörter „Stellvertreter Werbung“ eingibt, gelangt man auch sehr einfach auf dieses Thema [ilink]index.php/Thread/9749-Vorschlag-Regelanpassung-bezüglich-Gilden/?pageNo=1[/ilink].
Ich verweise also mal darauf und dann wird klar, dass wir den Vorschlag erstmal nicht umsetzen werden, da wir momentan zu viele andere wichtiger Dinge haben.
Mit freundlichem Gruß
InOMatrix_MC
Zuletzt geändert von InOMatrix_MC am 16. Mär 2019, 14:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Hmm ein Verweis auf einen Beitrag der über 1,5 Jahre alt ist..
Es ist ja nicht so, dass für diesen Vorschlag viel programmiert werden müsste. Es ist eine einfache simple Regeländerung die, in meinen Augen nicht viel Zeit in Anspruch nimmt. Und die auch nur den Bereich der Werbung betrifft.
Um nochmal auf deinen angesprochenen Thread zurückzukommen, dort wurden ja sogar schon genaue Regeländerungsvorschläge vorgestellt
Wobei ich nicht der Auffassung bin, dass der Co-Leiter gleichzusetzen mit dem Gildenleiter sein sollte. Mir geht es ausschließlich um die Möglichkeit für Co-Leiter ebenfalls Werbung für freie Kapazitäten oder für Stellenausschreibungen machen zu dürfen. Verträge und der gleichen obliegt weiterhin nur dem Gildenleiter, damit es gar nicht erst zu den, im Thread, genannten Problemen kommen kann.
Lieben Gruß
ToRa2520
Es ist ja nicht so, dass für diesen Vorschlag viel programmiert werden müsste. Es ist eine einfache simple Regeländerung die, in meinen Augen nicht viel Zeit in Anspruch nimmt. Und die auch nur den Bereich der Werbung betrifft.
Um nochmal auf deinen angesprochenen Thread zurückzukommen, dort wurden ja sogar schon genaue Regeländerungsvorschläge vorgestellt

Lieben Gruß
ToRa2520
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Du Vergleichst den 'Co-Leiter', wie du ihn betitelst, mit einem 2. Stadtherrn, willst aber eigentlich nur eine Person die zusätzlich Werbung für die Gilde macht. So etwas halbgares in einer Regel zu definieren ist wenig sinnvoll. Allein für neue Spieler wäre ein "Vertreter", der nichts darf außer Werben irritierend. WENN es jemals offiziell die Möglichkeit gäbe einen offiziellen Vertreter in einer Gilde zu ernennen, dann mit allen Rechten und Pflichten, genauso wie beim 1./2.Stadtherr und dazu hat sich unsere Position in den letzten 1 1/2 Jahren nicht geändert. Entsprechend hat hier @InOMatrix_MC völlig zurecht darauf verwiesen. Vor allem die Antwort von @_Jimbob_Walton_ lohnt es sich zu diesem Thema durchzulesen.
Mit freundlichen Grüßen
_BOOM_21 | Yannic
Mit freundlichen Grüßen
_BOOM_21 | Yannic
"Java ist das Leidvollste was der Informatik seit MS-DOS wiederfahren ist."
~ Alan Kay (1940*) – Professor für Informatik & Pionier der OOP
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